Pressemitteilungen Fraktion
29. 05. 2012
Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt, dass durch den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums die Rechte leiblicher, nicht rechtlicher Väter gestärkt werden. Dies stellt eine weitere positive Annäherung des Familienrechts an die heutigen gesellschaftlichen Gegebenheiten dar. Ein leiblicher Vater, der nicht auch rechtlicher Vater seines Kindes ist, hat künftig eine reelle Chance, Umgang mit seinem Kind zu erhalten.
Das Umgangsrecht soll gewährt werden, wenn der leibliche, nicht rechtliche Vater durch sein Verhalten gezeigt hat, dass er tatsächlich Verantwortung für sein Kind übernehmen will und wenn der Umgang mit dem leiblichen Vater dem Kindeswohl dient.
Im Einzelfall muss aber genau darauf geachtet werden, dass ein intaktes Familiengefüge durch das Umgangsbegehren nicht in Unruhe gebracht und so das Wohl des Kindes beeinträchtigt wird.
THOMAE: Bundesregierung stärkt Rechte leiblicher Väter
BERLIN. Anlässlich der Versendung eines Referentenentwurfes für ein neues Umgangsrecht für leibliche, nicht rechtliche Väter mit ihren Kindern erklärt der Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion für das Familienrecht Stephan THOMAE:Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt, dass durch den Referentenentwurf des Bundesjustizministeriums die Rechte leiblicher, nicht rechtlicher Väter gestärkt werden. Dies stellt eine weitere positive Annäherung des Familienrechts an die heutigen gesellschaftlichen Gegebenheiten dar. Ein leiblicher Vater, der nicht auch rechtlicher Vater seines Kindes ist, hat künftig eine reelle Chance, Umgang mit seinem Kind zu erhalten.
Das Umgangsrecht soll gewährt werden, wenn der leibliche, nicht rechtliche Vater durch sein Verhalten gezeigt hat, dass er tatsächlich Verantwortung für sein Kind übernehmen will und wenn der Umgang mit dem leiblichen Vater dem Kindeswohl dient.
Im Einzelfall muss aber genau darauf geachtet werden, dass ein intaktes Familiengefüge durch das Umgangsbegehren nicht in Unruhe gebracht und so das Wohl des Kindes beeinträchtigt wird.
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429-Thomae-Rechte_leiblicher_Vaeter.pdf (2012-05-29, 92.01 KB)